
Mag. Cornelia Pernkopf
Vorsitzende kath. Familienverband Steiermark
“Der Katholische Familienverband ist sich jedoch auch bewusst, dass nicht jede Schwangerschaft bei einer Frau geplant und erhofft ist und nimmt den “Tag des Lebens” einmal mehr zum Anlass, mehr Beratungsangebote und Motivforschung bei Schwangerschaftskonflikten zu fordern. Vizepräsidentin Barbara Fruhwürth: „Eine anonyme Statistik und Motivforschung wäre eine dringend notwendige Grundlage für gezielte Beratungsangebote.”
Gleichzeitig appelliert die Vizepräsidentin an die Regierung, flankierende Maßnahmen wie ein flächendeckendes Netz an anerkannten psychosozialen und kostenfreien Beratungsstellen, eine Reform des Familienhärteausgleichsfonds oder die Einführung einer zumindest dreitägigen Bedenkzeit zwischen ärztlicher Beratung und Abbruch der Schwangerschaft im Ärztegesetz zu verankern, umzusetzen. Fruhwürth verweist dabei auf eine ähnliche Bedenkzeit, die es vor kosmetischen Operationen gibt: „Bei einer Nasenkorrektur sind zwischen Beratungsgespräch und Operation gesetzlich 14 Tage Bedenkzeit verpflichtend, um ausreichend Zeit für die Entscheidungsfindung zu haben,“ sagt die Vizepräsidentin und fragt: „Warum gilt das nicht auch für einen Eingriff wie den Schwangerschaftsabbruch?“ Bei dem Thema vermisst sie eine faktenbasierte Diskussion, bei der Frauen und Kinder im Mittelpunkt stehen.”















Ohne Euphemismen und Beschönigungen
Niemand kann eine halbwegs vernünftige Entscheidung treffen, wenn er nicht über alle Informationen verfügt. Ich bin sicher, dass jeder, der diese Zeilen liest, bereits Entscheidungen getroffen hat, von denen er später sagen musste: „Hätte ich DAS gewusst, ich hätte mich anders entschieden!“
Vor sehr schwerwiegenden Entscheidungen versuchen wir normalerweise, so gut wie möglich alle Informationen zusammenzutragen, etwa bei einem Hauskauf oder bei einem Jobwechsel. Eine Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ist besonders schwerwiegend, weil er irreversibel ist. Gerade hier ist es notwendig, genügend Zeit zu haben und alle verfügbaren Informationen zusammen zu tragen, bevor eine Entscheidung fällt, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
So sollte es sein. Es passiert aber nicht, um – so wird mir gesagt – Frauen nicht unnötig zu verunsichern. Selbst dieser Spezies angehörig fühle ich mich durch diese Vorgangsweise völlig entmündigt. Ich halte mich und meine Artgenossinnen für erwachsene, entscheidungsfähige, mündige Personen, denen die Informationen, die sie für ihre Entscheidungsprozesse brauchen, auch zugemutet werden können.
Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen, muss gesagt werden, dass sie möglicherweise nach dem Eingriff seelisch leiden werden. Möglicherweise sehr lange. Und dass es auch hier Hilfe und Unterstützung gibt.
Und (hier kommt gleich der Aufschrei): Es muss ihnen gesagt werden, worum es eigentlich geht. „Die Schwangerschaft wird entfernt“ ist eine verhüllende Umschreibung für eine sehr unangenehme Tatsache: Das Ungeborene wird herausgeschabt oder –gesaugt.
In den USA gibt es aktuell einen Aufschrei über die sogenannte „Heartbeat bill“, die besagt, dass eine Abtreibung nicht mehr durchgeführt werden kann, wenn der Herzschlag des Kindes über Ultraschall festgestellt werden kann, das ist etwa ab der 6. Woche. Man kann darüber diskutieren, wie man zu dem Gesetzesvorschlag steht, aber nicht darüber, was naturwissenschaftliche Tatsache ist: Das Herz des Kindes schlägt bereits.
Als betroffene Frau habe ich mich nach meiner Abtreibung betrogen gefühlt, dass mir das nicht gesagt wurde. Wie vieles andere auch nicht. Etwa, dass ich jahrelang mit seelischem Schmerz zu kämpfen haben würde. Im Laufe der Jahre habe ich bemerkt, dass es unzähligen Frauen so geht.
Das will ich #fairändern! Wir fordern umfassende Information und eine Bedenkzeit für die betroffene Frau. Ohne Euphemismen und Beschönigungen. Es ist, was es ist.
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