
Mag. Cornelia Pernkopf
Vorsitzende kath. Familienverband Steiermark
“Der Katholische Familienverband ist sich jedoch auch bewusst, dass nicht jede Schwangerschaft bei einer Frau geplant und erhofft ist und nimmt den “Tag des Lebens” einmal mehr zum Anlass, mehr Beratungsangebote und Motivforschung bei Schwangerschaftskonflikten zu fordern. Vizepräsidentin Barbara Fruhwürth: „Eine anonyme Statistik und Motivforschung wäre eine dringend notwendige Grundlage für gezielte Beratungsangebote.”
Gleichzeitig appelliert die Vizepräsidentin an die Regierung, flankierende Maßnahmen wie ein flächendeckendes Netz an anerkannten psychosozialen und kostenfreien Beratungsstellen, eine Reform des Familienhärteausgleichsfonds oder die Einführung einer zumindest dreitägigen Bedenkzeit zwischen ärztlicher Beratung und Abbruch der Schwangerschaft im Ärztegesetz zu verankern, umzusetzen. Fruhwürth verweist dabei auf eine ähnliche Bedenkzeit, die es vor kosmetischen Operationen gibt: „Bei einer Nasenkorrektur sind zwischen Beratungsgespräch und Operation gesetzlich 14 Tage Bedenkzeit verpflichtend, um ausreichend Zeit für die Entscheidungsfindung zu haben,“ sagt die Vizepräsidentin und fragt: „Warum gilt das nicht auch für einen Eingriff wie den Schwangerschaftsabbruch?“ Bei dem Thema vermisst sie eine faktenbasierte Diskussion, bei der Frauen und Kinder im Mittelpunkt stehen.”















Ein grausames Urteil
Dass Menschen mit Behinderung, Krankheit oder Beeinträchtigung getötet oder ausgegrenzt und weggelegt werden, ist keine Neuheit der menschlichen Geschichte. Es ist aber nicht unbedingt ein Ideal, das wir als zivilisierte Gesellschaft anstreben. Und schon gar kein Fortschritt.
Und doch wird ein grausames Gesetz in der westlichen Welt hochgehalten, das vielerorts die Tötung von Kindern mit Behinderung bis zum Einsetzen der Wehen erlaubt. Auch in Österreich. Diese Kinder werden nicht mehr nach der Geburt getötet, sondern eben vorher. Durch vorgeburtliches genetisches Screening können wir heute viele Behinderungen, wie etwa die Trisomie 21, orten und somit „sauberer“ ungewollte Behinderungen mitsamt dem zugehörigen Menschen „wegmachen“. Wird es damit besser? Zivilisierter? Wohl kaum.
Die Länge der Frist, so wird erklärt, begründet sich damit, dass manche Behinderungen in den ersten Schwangerschaftsmonaten noch nicht feststellbar sind. Das ist sicherlich wahr, so füge ich hinzu, denn der Großteil der Behinderungen tritt überhaupt erst nach der Geburt oder im Laufe des Lebens auf.
Das Urteil, das wir über die 1,4 Millionen Menschen mit Behinderung in Österreich sprechen, ist grausam und sinnlos und eine beispiellose Diskriminierung. Heidi Crowter, eine junge Dame mit Down Syndrom, kämpft seit Jahren gegen das Gesetz der Spätabtreibung in England. Und blitzt damit ab, mit der Begründung, dass die Mutter das Kind mit Behinderung eventuell nicht wollen oder nicht lieben können würde. Die Grausamkeit dieses Urteils erinnert an dunkle Zeiten der Geschichte und ist nur als eine Art Blindheit zu verstehen.
Gemeinsam wollen wir alles daran setzen, diese barbarische Praxis abzuschaffen. #fairändern setzt sich mit aller Kraft für ein Ende der eugenischen Indikation in Österreich ein. Wir behindern niemanden. Wir heißen jeden willkommen. Jene mit offensichtlicher Behinderung und jene, die meinen, sie hätten keine.
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