
Mag. Cornelia Pernkopf
Vorsitzende kath. Familienverband Steiermark
“Der Katholische Familienverband ist sich jedoch auch bewusst, dass nicht jede Schwangerschaft bei einer Frau geplant und erhofft ist und nimmt den “Tag des Lebens” einmal mehr zum Anlass, mehr Beratungsangebote und Motivforschung bei Schwangerschaftskonflikten zu fordern. Vizepräsidentin Barbara Fruhwürth: „Eine anonyme Statistik und Motivforschung wäre eine dringend notwendige Grundlage für gezielte Beratungsangebote.”
Gleichzeitig appelliert die Vizepräsidentin an die Regierung, flankierende Maßnahmen wie ein flächendeckendes Netz an anerkannten psychosozialen und kostenfreien Beratungsstellen, eine Reform des Familienhärteausgleichsfonds oder die Einführung einer zumindest dreitägigen Bedenkzeit zwischen ärztlicher Beratung und Abbruch der Schwangerschaft im Ärztegesetz zu verankern, umzusetzen. Fruhwürth verweist dabei auf eine ähnliche Bedenkzeit, die es vor kosmetischen Operationen gibt: „Bei einer Nasenkorrektur sind zwischen Beratungsgespräch und Operation gesetzlich 14 Tage Bedenkzeit verpflichtend, um ausreichend Zeit für die Entscheidungsfindung zu haben,“ sagt die Vizepräsidentin und fragt: „Warum gilt das nicht auch für einen Eingriff wie den Schwangerschaftsabbruch?“ Bei dem Thema vermisst sie eine faktenbasierte Diskussion, bei der Frauen und Kinder im Mittelpunkt stehen.”















Keine Spur von Selbstbestimmung
Eine junge Frau aus Russland klagte ein Krankenhaus und ihre Eltern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Sie bekam Recht und Schadenersatz zugesprochen. Und zwar für eine erlittene Zwangsabtreibung! Nachdem sie von der Schwangerschaft erfahren hatte, brachten ihre eigenen Eltern sie gegen ihren Willen zu einer Klinik. Auch dort äußerte sie klar, dass sie das Kind behalten wollte, dennoch wurde die Abtreibung durchgeführt.
Seither erlitt die Frau zwei weitere Fehlgeburten und ist nun laut einem medizinischen Gutachten unfruchtbar, zudem wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Der EGMR stellte in seinem Urteil (LINK) fest, dass die erzwungene Abtreibung eine „unmenschliche und herabwürdigende Behandlung“ und eine „schwere unmittelbare Schädigung ihrer Gesundheit“ ist.
Dass dieser Fall leider kein Einzelfall ist, zeigen immer wieder Aufzeichnungen aus Beratungsstellen. Bei bis zu 30% (!) der Fälle übt der Kindsvater oder das direkte Umfeld Druck auf die Frau in Richtung Abtreibung aus. Mehr dazu unter diesem LINK.
Diese Gewalt gegen Frauen im Namen vermeintlicher Selbstbestimmung darf nicht gebilligt werden! #fairändern tritt für bessere Bedingungen für ungeplant schwangere Frauen ein.
#Motivforschung #Statistik #Bedenkzeit #Informationspflicht #Abtreibung #ungeplantschwanger
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