
Mag. Cornelia Pernkopf
Vorsitzende kath. Familienverband Steiermark
“Der Katholische Familienverband ist sich jedoch auch bewusst, dass nicht jede Schwangerschaft bei einer Frau geplant und erhofft ist und nimmt den “Tag des Lebens” einmal mehr zum Anlass, mehr Beratungsangebote und Motivforschung bei Schwangerschaftskonflikten zu fordern. Vizepräsidentin Barbara Fruhwürth: „Eine anonyme Statistik und Motivforschung wäre eine dringend notwendige Grundlage für gezielte Beratungsangebote.”
Gleichzeitig appelliert die Vizepräsidentin an die Regierung, flankierende Maßnahmen wie ein flächendeckendes Netz an anerkannten psychosozialen und kostenfreien Beratungsstellen, eine Reform des Familienhärteausgleichsfonds oder die Einführung einer zumindest dreitägigen Bedenkzeit zwischen ärztlicher Beratung und Abbruch der Schwangerschaft im Ärztegesetz zu verankern, umzusetzen. Fruhwürth verweist dabei auf eine ähnliche Bedenkzeit, die es vor kosmetischen Operationen gibt: „Bei einer Nasenkorrektur sind zwischen Beratungsgespräch und Operation gesetzlich 14 Tage Bedenkzeit verpflichtend, um ausreichend Zeit für die Entscheidungsfindung zu haben,“ sagt die Vizepräsidentin und fragt: „Warum gilt das nicht auch für einen Eingriff wie den Schwangerschaftsabbruch?“ Bei dem Thema vermisst sie eine faktenbasierte Diskussion, bei der Frauen und Kinder im Mittelpunkt stehen.”















Vor wenigen Tagen hat sich das Europäische Parlament in einer Abstimmung dafür ausgesprochen, Abtreibung in die Grundrechte-Charta aufzunehmen. Eine Mehrheit von 336 Abgeordneten stimmte für eine entsprechende Resolution, 163 stimmten dagegen und 39 enthielten sich. Diese Abstimmung ist nicht bindend, für eine Änderung ist eine Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erforderlich. Das ist nicht sehr wahrscheinlich, dennoch ist diese erstmalige Mehrheitsmeinung der EU-Parteien erschreckend! Seit vielen Jahrzehnten versuchen verschiedene Kräfte den Schwangerschaftsabbruch europaweit zu fördern.
Was bedeutet es, wenn diese in sich widersinnige Forderung – Abtreibung sei ein Grundrecht – von immer mehr europäischen Staaten vorangetrieben wird? Unter dem Deckmantel von „Frauenrechten“, „Selbstbestimmung“ und „reproduktive Gesundheit“ wird versucht, den Schwangerschaftsabbruch als „Gesundheitsleistung“ zu etablieren. Eine Schwangerschaft ist aber keine Krankheit! Sie bedeutet, dass eine Frau ein Kind erwartet – wenn auch ungeplant. Und eine Abtreibung ist und bleibt ein Übel, das weitreichende Spuren in unserer Gesellschaft hinterlässt.
Gesetze sind dazu da, die wahren Grundrechte zu schützen. Denn nur dieser Schutz ermöglicht wahre Freiheit, auch für die Frauen. Schon jetzt steht mindestens jede zweite Frau unter starkem Druck Richtung Abtreibung (Link zur Umfrage). Ein Skandal – hier muss angesetzt werden!
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