
Mag. Cornelia Pernkopf
Vorsitzende kath. Familienverband Steiermark
“Der Katholische Familienverband ist sich jedoch auch bewusst, dass nicht jede Schwangerschaft bei einer Frau geplant und erhofft ist und nimmt den “Tag des Lebens” einmal mehr zum Anlass, mehr Beratungsangebote und Motivforschung bei Schwangerschaftskonflikten zu fordern. Vizepräsidentin Barbara Fruhwürth: „Eine anonyme Statistik und Motivforschung wäre eine dringend notwendige Grundlage für gezielte Beratungsangebote.”
Gleichzeitig appelliert die Vizepräsidentin an die Regierung, flankierende Maßnahmen wie ein flächendeckendes Netz an anerkannten psychosozialen und kostenfreien Beratungsstellen, eine Reform des Familienhärteausgleichsfonds oder die Einführung einer zumindest dreitägigen Bedenkzeit zwischen ärztlicher Beratung und Abbruch der Schwangerschaft im Ärztegesetz zu verankern, umzusetzen. Fruhwürth verweist dabei auf eine ähnliche Bedenkzeit, die es vor kosmetischen Operationen gibt: „Bei einer Nasenkorrektur sind zwischen Beratungsgespräch und Operation gesetzlich 14 Tage Bedenkzeit verpflichtend, um ausreichend Zeit für die Entscheidungsfindung zu haben,“ sagt die Vizepräsidentin und fragt: „Warum gilt das nicht auch für einen Eingriff wie den Schwangerschaftsabbruch?“ Bei dem Thema vermisst sie eine faktenbasierte Diskussion, bei der Frauen und Kinder im Mittelpunkt stehen.”















Keine Diskriminierung!
Die Behindertenanwaltschaft fordert in ihrem aktuellen Jahresbericht die Streichung der embryopathischen Indikation. Diese besagt, dass eine Tötung von Kindern mit Behinderung bis zum Einsetzen der Wehen erlaubt ist, anders als bei gesunden Kindern, die nur innerhalb der Drei-Monats-Frist abgetrieben werden können. Das ist eine klare Ungleichbehandlung!
Schon 2013 empfahl der Ausschuss der Vereinten Nationen, die Ungleichbehandlung von Kindern mit Behinderung abzuschaffen. Und auch der österreichische Behindertenrat stellt in einer Aussendung fest, dass „die durch den Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung von Ungeborenen mit Behinderungen und Ungeborenen ohne Behinderungen diskriminierend ist“. Auch die Volksanwaltschaft bestätigt den Widerspruch der Regelung zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Am 6. Oktober 2021 wurde der Jahresbericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen im Sozialausschuss des Parlaments behandelt und von allen Parteien – außer der SPÖ – zur Kenntnis genommen. In dem Bericht wird die „Streichung der embryopathischen Indikation“ sowie eine „deutlichen Ausbau von Unterstützungsstrukturen für Familien mit Kindern mit Behinderungen“ gefordert.
#fairändern fordert seit Beginn der Bürgerinitiative die Abschaffung der eugenischen/embryopathischen Indikation, weil die Abtreibung von Kindern aufgrund einer Behinderung nicht nur eine echte Diskriminierung darstellt, sondern auch ein unrechtmäßiges Werturteil über ihr Lebensrecht ist. Wir unterstützen daher die Forderungen in diesem Bericht und fordern endlich ein Ende der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung!
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