
Mag. Cornelia Pernkopf
Vorsitzende kath. Familienverband Steiermark
“Der Katholische Familienverband ist sich jedoch auch bewusst, dass nicht jede Schwangerschaft bei einer Frau geplant und erhofft ist und nimmt den “Tag des Lebens” einmal mehr zum Anlass, mehr Beratungsangebote und Motivforschung bei Schwangerschaftskonflikten zu fordern. Vizepräsidentin Barbara Fruhwürth: „Eine anonyme Statistik und Motivforschung wäre eine dringend notwendige Grundlage für gezielte Beratungsangebote.”
Gleichzeitig appelliert die Vizepräsidentin an die Regierung, flankierende Maßnahmen wie ein flächendeckendes Netz an anerkannten psychosozialen und kostenfreien Beratungsstellen, eine Reform des Familienhärteausgleichsfonds oder die Einführung einer zumindest dreitägigen Bedenkzeit zwischen ärztlicher Beratung und Abbruch der Schwangerschaft im Ärztegesetz zu verankern, umzusetzen. Fruhwürth verweist dabei auf eine ähnliche Bedenkzeit, die es vor kosmetischen Operationen gibt: „Bei einer Nasenkorrektur sind zwischen Beratungsgespräch und Operation gesetzlich 14 Tage Bedenkzeit verpflichtend, um ausreichend Zeit für die Entscheidungsfindung zu haben,“ sagt die Vizepräsidentin und fragt: „Warum gilt das nicht auch für einen Eingriff wie den Schwangerschaftsabbruch?“ Bei dem Thema vermisst sie eine faktenbasierte Diskussion, bei der Frauen und Kinder im Mittelpunkt stehen.”















Kein Mutterschutz in Österreich!
Der Verlust eines Kindes reißt vielen Paaren den Boden unter den Füßen weg. Die Freude auf das Kind endet jäh, es bleiben Trauer und Schmerz.
Nach so einem Erlebnis am nächsten Tag arbeiten gehen? Seit Juni können Frauen in Deutschland nach einer Fehlgeburt in Mutterschutz gehen. Je nach Schwangerschaftswoche stehen Betroffenen zwischen zwei und acht Wochen Mutterschutz zu.
In Österreich ist dies nicht möglich! #fairändern fordert: Mutterschutz auch nach einer Fehlgeburt!
Suche
Letzte Beiträge
Archiv