
Mag. Cornelia Pernkopf
Vorsitzende kath. Familienverband Steiermark
“Der Katholische Familienverband ist sich jedoch auch bewusst, dass nicht jede Schwangerschaft bei einer Frau geplant und erhofft ist und nimmt den “Tag des Lebens” einmal mehr zum Anlass, mehr Beratungsangebote und Motivforschung bei Schwangerschaftskonflikten zu fordern. Vizepräsidentin Barbara Fruhwürth: „Eine anonyme Statistik und Motivforschung wäre eine dringend notwendige Grundlage für gezielte Beratungsangebote.”
Gleichzeitig appelliert die Vizepräsidentin an die Regierung, flankierende Maßnahmen wie ein flächendeckendes Netz an anerkannten psychosozialen und kostenfreien Beratungsstellen, eine Reform des Familienhärteausgleichsfonds oder die Einführung einer zumindest dreitägigen Bedenkzeit zwischen ärztlicher Beratung und Abbruch der Schwangerschaft im Ärztegesetz zu verankern, umzusetzen. Fruhwürth verweist dabei auf eine ähnliche Bedenkzeit, die es vor kosmetischen Operationen gibt: „Bei einer Nasenkorrektur sind zwischen Beratungsgespräch und Operation gesetzlich 14 Tage Bedenkzeit verpflichtend, um ausreichend Zeit für die Entscheidungsfindung zu haben,“ sagt die Vizepräsidentin und fragt: „Warum gilt das nicht auch für einen Eingriff wie den Schwangerschaftsabbruch?“ Bei dem Thema vermisst sie eine faktenbasierte Diskussion, bei der Frauen und Kinder im Mittelpunkt stehen.”















Studie: genügend Zeit ist wichtig
In einer amerikanischen Studie vergleicht die Autorin Caitlin Myers die Beratungspraxis verschiedener Bundesstaaten. Verglichen werden jene mit einer nur einstufigen Beratung, die nicht persönlich sein muss, mit jenen, in denen ein zweimaliges persönliches Treffen vorgesehen ist. Myers kommt zu dem Schluss, dass die zweistufige und persönliche Beratung vor einer Abtreibung die Zahl der Abbrüche um fast 9% reduziert! Was die Studienautorin als „ungerechtfertigte Belastung für Frauen, die sich noch nicht entschieden haben“ bezeichnet, zeigt eindeutig, dass eine gewisse Bedenkzeit vor so einem folgenschweren Schritt immens wichtig wäre! Leider gibt es in Österreich keine Bedenkfrist, in der nochmal alle Für und Wider durchgegangen werden können, nicht. Wohl aber ist bei ästhetischen Eingriffen eine zweiwöchige Bedenkzeit zwischen Beratung und Eingriff vorgesehen. Will man sich bei uns beispielsweise die Nase korrigieren, muss man diesen Eingriff 14 Tage überdenken. Wie viel gravierender ist aber die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch! Deshalb fordert #fairändern eine zumindest dreitätige #Bedenkzeit! Denn #FrauenverdienenBesseres als eine schnelle Abtreibung.
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